Koexistenz: Mit und ohne Gentechnik
Im Grundsatz wollen es alle: Verschiedene landwirtschaftliche Konzepte mit und ohne Gentechnik sollen auf Dauer nebeneinander bestehen können. Doch wie lässt sich das in der landwirtschaftlichen Praxis erreichen? Wie kann etwa bei Mais oder Raps der Anbau gentechnisch veränderter und konventioneller Sorten nebeneinander organisiert werden, ohne dass es zu nennenswerten Beimischungen kommt? Seit 2004 ist in der EU dafür ein Schwellenwert gesetzlich vorgegeben: Zufällige, technisch unvermeidbare GVO-Einträge bis zu 0,9 Prozent sind ohne Kennzeichnung der jeweiligen Ernteprodukte erlaubt. Das gilt jedoch nur für in der EU zugelassene und damit als sicher eingestufte gentechnisch veränderten Pflanzen.
Informationssystem
Koexistenz:
Forschungsergebnisse auf einen Blick
Der Anbau von gentechnisch verändertem Mais ist in der EU erlaubt. Wie weit fliegt der Pollen? Bis zu welcher Entfernung kann es zu Einkreuzungen in konventionelle Maisbestände kommen? Welchen Einfluss haben Wind- und Wetterverhältnisse? In mehreren EU-Ländern wurden dazu Anbauversuche durchgeführt. Inzwischen liegt eine Vielzahl wissenschaftlicher Daten und Ergebnisse vor - nicht nur zu Mais, sondern auch zu Raps und anderen Kulturarten. Das Informationssystem Koexistenz enthält nähere Angaben zu zahlreichen Koexistenz-Versuchen mit kurzen, übersichtlichen Ergebnisdarstellungen.
EU-Kommission: Koexistenz bleibt Sache der Mitgliedsstaaten
Das Ziel ist EU-weit vorgegeben: Doch es ist Sache der einzelnen Mitgliedsstaaten, welche Maßnahmen sie ergreifen, um Koexistenz zu gewährleisten. In den einzelnen EU-Ländern gelten daher unterschiedliche Koexistenz-Vorschriften: Mal müssen zwischen einem Feld mit gv-Mais und dem konventionellen Nachbarfeld 600 Meter liegen, mal reichen schon 25 Meter. Seit Anfang 2008 sind in Deutschland 150 Meter Abstand vorgeschrieben. - Im April 2009 legte die Kommission nach einem ersten Bericht 2006 nun einen zweiten "Bericht über die Koexistenzmaßnahmen" vor. Demnach haben bislang 15 Mitgliedsstaaten Koexistenzvorschriften erlassen.
-
Ein europäischer Flickenteppich.
Unterschiedliche Koexistenz-Regeln in den EU-Mitgliedsländern -
Kommission legt Leitlinien zur Koexistenz vor (23. Juli 2003)
BMELV: Forschungsprogramm Koexistenz
Seit 2006 führt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) ein Forschungsprogramm zur Koexistenz durch. Es geht um Pollenflug und Einkreuzungsraten bei Mais. Das Ziel: Ableitung von Mindestabständen zwischen Feldern mit gentechnisch verändertem und konventionellen Mais.
Forschung live
- "Unsere Versuche sind nur unter Verwendung von Bt-Mais sinnvoll." Nach Verbot von gentechnisch verändertem Bt-Mais MON810: Koexistenzforschung de BMELV vorerst ohne Bt-Mais? BioSicherheit fragte Gerhard Rühl, den Koordinator der Versuche (30.04.2009)
- "Mit einem Abstand von 150 Metern sollte der Kennzeichnungsschwellenwert von 0,9 Prozent in der Gesamternte einzuhalten sein." bioSicherheit im Gespräch mit Gerhard Rühl
- BMELV-Forschungsprogramm Koexistenz 2008: Standorte, Versuchsanlagen, Fragestellungen, Ergebnisse
Anbau
von gv-Raps:
Ist Koexistenz möglich?
Das Koexistenz-Gebot gilt auch für Raps: Allerdings: Seine biologischen Eigenschaften machen es nicht einfach. Nicht nur, dass die Rapsblüten für Insekten äußerst attraktiv sind. Raps kann auch außerhalb der kultivieren Flächen überleben. Vor allem aber: Rapssamen hat die Fähigkeit, über Jahre im Boden zu überdauern. Wird gv-Raps angebaut, wären solche "durchwachsenden" Pflanzen eine Quelle für GVO-Einträge in konventionelle Bestände.
Noch steht auf den Feldern in der EU kein gv-Raps. Oft ist zu hören, eine Zulassung müsse schon deswegen verweigert werden, weil Raps "nicht koexistenzfähig" sei. Doch stimmt das? Was sagt die Wissenschaft? - bioSicherheit hat dazu Experten aus der Sicherheitsforschung befragt.

