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Bundesministerium für Bildung und ForschungbioSicherheit : Gentechnik - Umwelt - Pflanzen
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Anbau von gv-Pflanzen:
Begleitende Umweltbeobachtung ist Pflicht


Gentechnisch veränderte Pflanzen stehen auch nach ihrer Zulassung unter Beobachtung. Nach den geltenden europäischen Rechtsvorschriften wird der Anbau einer bestimmten gv-Pflanze nur genehmigt, wenn zuvor ein Umwelt-Beobachtungsplan aufgestellt wurde. Mit der Umweltbeobachtung soll überprüft werden, ob sich entgegen allen Erwartungen gv-Pflanzen negativ auf die Umwelt auswirken. Doch was müssen solche Beobachtungspläne konkret leisten? Wie lässt sich etwas messen oder beobachten, das man derzeit noch gar nicht kennt? Wie sind natürliche Veränderungen in einem lebendigen Ökosystem von jenen zu unterscheiden, für die möglicherweise der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ursächlich ist?

Hintergrund

 

Konzepte auf dem Prüfstand (2005-2009)


Noch gibt es in Deutschland und der EU keinen Konsens, wie das obligatorische "allgemeine Monitoring" von gv-Pflanzen in der Praxis umzusetzen ist. Erste Konzepte und Methoden wurden in den letzten Jahren entwickelt, so auch im Rahmen des BMBF-Programms zur Sicherheitsforschung. Jetzt steht die praktische Erprobung an. Dabei geht es vor allem um Aussagesicherheit, Praktikabilität und Kosteneffizienz.

Forschung Info

 

Konzepte in der Entwicklung (2001-2004)


Geeignete Monitoring-Konzepte haben mehrere Anforderungen zu erfüllen: Als Frühwarnsysteme müssen sie schädliche Auswirkungen auf die komplexen Ökosysteme rechtzeitig anzeigen, zugleich aber praktikabel und mit angemessenem organisatorischem Aufwand umsetzbar sein. Mehrere Forschungsprojekte haben sich zwischen 2001 und 2004 mit dieser Aufgabe beschäftigt. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen sind in die weitere Entwicklung von Monitoring-Konzepten eingeflossen.

Ergebnisse

 

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20. Juli 2009 [nach oben springen]