gentechnisch veränderter Organismus (GVO)
"Gentechnisch verändert" ist ein Organismus, dessen genetisches Material in einer Weise verändert worden ist, wie sie unter natürlichen Bedingungen durch Kreuzen oder natürliche Rekombination nicht vorkommt - so etwa Artikel 2 der europäischen Freisetzungs- Richtlinie (2001/18/EG). Im Einzelfall kann es allerdings strittig sein, ob ein Organismus genetisch so verändert wurde, wie es in der Natur nicht üblich ist. Die Freisetzungs-Richtlinie zählt verschiedene Verfahren auf, die zu einem gentechnisch veränderten Organismus führen:
Der Umgang mit GVOs – etwa Freisetzung, Arbeiten in
geschlossenen Systemen, Produktionsanlagen und Vermarktung –
sind durch besondere Gesetze geregelt. |
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