Konferenz zum Cartagena Protokoll in Montreal
Keine Einigung bei internationalen Kennzeichnungsregeln
Die zweite Konferenz der Vertragsstaaten des Cartagena-Protokolls zur Biologischen Sicherheit in Montreal hat sich nicht auf konkrete Regeln zur Information beim grenzüberschreitenden Handel mit gentechnisch veränderten Agrarprodukten einigen können. Besonders umstritten war die Frage, wie detailliert Exporteure ihre Abnehmer darüber informieren müssen, wenn Massengutlieferungen mit Agrarrohstoffen möglicherweise Bestandteile gentechnisch veränderter Organismen (GVO) enthalten. Dieser Punkt wird bei der nächsten Konferenz im März 2006 in Brasilien erneut auf der Tagesordnung stehen.
Die Verhandlungsteilnehmer in Montreal diskutierten dazu vor allem folgende Fragen:
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Muss die Kennzeichnung eine exakte Liste der in einer Schiffslieferung enthaltenen GVOs umfassen oder reicht ein Verweis, dass sie "im Herkunftsland zugelassene GVOs enthalten könnte"?
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Soll es eine Ausnahme von der Dokumentationspflicht geben für zufällige oder technische unvermeidbare GVO-Anteile (analog den Regeln der EU) und sollen die einzelnen Staaten dafür Schwellenwerte festlegen können?
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Müssen Exporteure die Informationen in einem Extra-Dokument übermitteln oder können sie dazu auch Rechnungen oder Lieferscheine verwenden?
Veto durch Brasilien und Neuseeland
Trotz langer Verhandlungen scheiterte eine Einigung in diesen Punkten. Eine Gruppe von Entwicklungsländern plädierte mit Unterstützung von Umweltorganisationen für möglichst umfassende Dokumentationspflichten. Ansonsten, so die Befürchtung, könnten ihnen wichtige sicherheitsrelevante Informationen über gelieferte Agrarimporte vorenthalten bleiben. Andere Teilnehmer, angeführt von Brasilien und Neuseeland, wiesen auf den damit verbundenen Aufwand und die Kosten sowohl für Exporteure wie auch für Importeure hin. Das von ihnen favorisierte Kennzeichnungskonzept sei praxisnäher ohne die Sicherheitsstandards beim Agrarhandel einzuschränken.
Auch ein kurzfristig von der Schweizer Delegation eingebrachter Kompromissvorschlag scheiterte an den Bedenken von Brasilien und Neuseeland, so dass die Parteien ihre Verhandlungen auf die nächste Vertragsstaatenkonferenz vertagten. Sie wird im März 2006 im brasilianischen Curitiba stattfinden. Bis dahin werden Agrarhändler die bisherigen Formulierungen des Protokolls anwenden müssen. Für Importe in die EU haben die Verhandlungen keine direkte Bedeutung, da das Biosicherheits-Protokoll die hier geltenden Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitsregeln nicht außer Kraft setzt.
Auch positive Ergebnisse in Montreal
"Die Enttäuschung, in einigen wichtigen Punkten keine Einigung erzielt zu haben, sollte die vielen positiven Ergebnisse dieses Treffens nicht überschatten", erklärte Hamdallah Zedan zum Scheitern der Verhandlungen. Er ist geschäftsführend verantwortlich für die UN-Biodiversitätskonvention und das daraus abgeleitete Biosicherheits-Protokoll. Zedan wies dabei auf die zahlreichen weiteren Verhandlungsthemen der Konferenz in Montreal hin. Unter anderem verabschiedeten die Teilnehmer ein mehrjähriges Arbeitsprogramm für das Biosafety Clearing House sowie Maßnahmen, die Entwicklungsländer beim Aufbau von mehr Kompetenz in Fragen der biologischen Sicherheit und auf dem Weg zu eigenen nationalen Rechtsvorschriften unterstützen sollen.
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